In den sechs staatlich anerkannten Beratungsstellen des Diakonischen Werkes in Hildesheim, Alfeld, Bockenem, Elze, Sarstedt und Peine wird Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) angeboten. Für die allgemeine Sozialberatung zu Schwangerschaft, Sexualität und Familienplanung sowie für die Schwangerschaftskonfliktberatung werden in allen Dienststellen zeitnah Termine vergeben. Durch den guten Kontakt zu gynäkologischen Praxen und die Vernetzung mit anderen Diensten im Bereich Frühe Hilfen und Pränataldiagnostik ist das Beratungsangebot des Diakonischen Werkes gut bekannt und etabliert.
In Verbindung bleiben war auch im zweiten Jahr der Pandemie die große Herausforderung für die Beraterinnen und Verwaltungskräfte der Beratungsstellen: Eine niedrigschwellige Erreichbarkeit sollte erhalten bleiben und gleichzeitig waren Beratene und Mitarbeiterinnen durch ständige Anpassung der Hygienekonzepte vor Ansteckung zu schützen. Vielfach konnte Beratung und Antragstellung telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz möglich gemacht werden. Die technische Ausstattung der Beratungsstellen wurde entsprechend ergänzt und die Mitarbeiterinnen im Sinne des Blended Counseling fortgebildet. Die meisten Ratsuchenden waren jedoch froh, dass persönliche Beratung in allen Stellen möglich war.
2021 wurden insgesamt 382 Einzelpersonen oder Paare (2020: 432) zu Fragen der Schwangerschaft, Hilfen und Leistungen für Schwangere und Familien, Familienplanung und im Schwangerschaftskonflikt beraten. Davon waren 137 Fälle Schwangerschaftskonfliktberatungen nach §§ 5 und 6 SchKG (2020: 132) und 242 Fälle Beratungen in der Schwangerschaft oder in Fragen der Familienplanung nach § 2 SchKG (2020: 296). Hinzu kamen drei Beratungsfälle mit Folgeberatungen im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik nach §2a SchKG (2020: 4). Meist genannte Gründe für die Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs waren in diesem Jahr die Unvereinbarkeit mit einer Ausbildung, Gründe in der Partnerschaft und die Angst vor Überforderung.