Früher hatten viele Schuldner folgendes Problem, das auch unsere Arbeit erschwerte:
Bürger, die über kein Girokonto verfügten, wurden von einem wichtigen Bereich des wirtschaftlichen Verkehrs ausgeschlossen. Dies löste oft eine Negativspirale aus. Bei Kontenpfändungen und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens konnten Geldinstitute die Geschäftsverbindung beenden. Bereits Verschuldete gerieten verstärkt in Probleme, wenn für Lohn-, Gehalts-, Mietzahlungen etc. kein Girokonto bestand und somit alles im Bargeldverkehr abgewickelt werden musste.
Die sogenannte Selbstverpflichtungserklärung der Banken zum Girokonto für Jedermann, aus dem Jahr 1995, führte nicht zu einer entsprechenden Umsetzung eines „Recht auf Girokonto“, da viele Banken weiterhin den Zugang zu einem Girokonto erschwerten, besonders dann, wenn eine negative Schufa Auskunft vorlag.
Die meisten Banken lehnten die Einrichtung eines Kontos ab, da sie zunächst die Schufa-Einträge prüften und dort Konten fanden, die allerdings wegen Pfändung oder Kündigung für den Geldverkehr nicht mehr zur Verfügung standen.
Als Vertreter der Betroffenen haben sich auch die Sozialen Schuldnerberatungen des Diakonischen Werks mit Aktionen, Eingaben und Veröffentlichungen für einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Belangen der Gläubiger und dem Schutz der Schuldner eingesetzt. Mit Erfolg!
Seit dem 19.06.2016 gibt es das Recht auf ein Girokonto.
Der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für Alle einzuführen, macht sich für Betroffene, Schuldnerberatungen, Kommunen und Sozialleistungsträgern bezahlt.
Darüber hinaus hat sich auch die Grundversorgung, Wohnraum- und Energiesicherung etc., von Einzelpersonen, Familien und Kindern verbessert.
Dennoch wird die soziale Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes weiterhin betroffene Kontoinhaber beraten.
Hohmann Klepin