Angemessenes Wohnen im Landkreis Peine

Nachricht 02. August 2021

Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert Verbesserungen

Von links : Andrea Einhaus, Angela Denecke, Heike Horrmann Brandt, Bettina Mai, Dorit Lonnemann

 

Peine. Wohnen ist ein Menschenrecht. Viele Menschen haben leider keine Wahl darüber zu entscheiden wo, wie und mit wem sie zusammenwohnen. Auch im Landkreis Peine besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen sozialem Status, gesellschaftlicher Teilhabe und angemessenem Wohnen.

„In Stadt und Landkreis Peine fehlen vor allem Wohnungen für Einzelpersonen, für große Familien und benachteiligte Personengruppen. Zu diesen gehören Menschen, die den Schritt aus einem stationären Kontext in den regulären Wohnungsmarkt vollziehen müssen, wie Geflüchtete, Strafentlassene, Suchtkranke, Menschen mit Behinderungen, junge Erwachsene aus der stationären Jugendhilfe, Frauen mit und ohne Kinder aus Frauenhäusern sowie wohnungslose EU-Bürger“, erklärt Kirchenkreissozialarbeiterin Bettina Mai.

Diesem Personenkreis sei es kaum möglich, Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden. Ziel ist es, Wohnen auch für bedürftige Menschen bezahlbar zu machen, selbst wenn der Wohnungsmarkt gerade in eine andere Richtung tendiert.

Aus diesem Grund fordert die Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Peine auf kommunaler Ebene eine stärkere Befassung mit der Problematik, angemessenen Wohnraum zu finden:

  • Die Leerstandproblematik muss energisch angegangen werden. Dazu sollten die rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden, um Eigentümer zu einer sachgerechten Verwendung von Wohnraum zu motivieren.
  • Bei der Entwicklung von Baugebieten sollte ein Anteil von 20 % für Sozialwohnungen eingeplant werden. Sofern kommunale Grundstücke veräußert werden, sollten Sicherungen eingebaut werden, damit Menschen mit niedrigem Einkommen dort ebenso wohnen können.
  • In zukünftigen Wohnkonzepten sollten sozialverträglich eingestreute Wohnungen verpflichtend sein.
  • Die Regelungen zu den „Kosten der Unterkunft“ müssen angepasst und verbessert werden, zum Beispiel durch: o die Anpassung der Angemessenheitsgrenze, insbesondere bzgl. der Mietkosten, o eine intensivere Unterstützung des Jobcenters bei Wohnungswechsel, die Gewährung der Mietkaution als einem einmaligen Mehrbedarf.

Auch muss der soziale Wohnungsbau gestärkt werden, stehen doch im Bundeshaushalt für die Jahre 2020/21 lediglich zwei Milliarden Euro für diesen Bereich zur Verfügung. Dies ist nicht einmal ansatzweise ausreichend, um spürbare Veränderungen auf dem knappen Wohnungsmarkt herbei zu führen. Hier bedarf es einer Stärkung der gemeinnützigen und genossenschaftlichen Baugesellschaften, die in den sozialen Wohnungsmarkt investieren.

„So täte gerade die Kommunalpolitik gut daran, bezahlbaren Wohnraum für Familien und Menschen mittleren Lebensalters sowie barrierefreien Wohnraum für alte und gehandicapte Menschen zu schaffen. Außerdem sollten im Rahmen eines strukturierten Quartiersmanagements Orte für Begegnung eingeplant und in größerem Umfang als bisher geschaffen werden. Im Rahmen unserer sozialpolitischen Lobbyarbeit werden wir uns auch weiterhin mit dieser Thematik befassen und sich für ausreichenden, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum einsetzen“, bekräftigt Mai abschließend.