Auf Initiative des „Runden Tisches Kinderarmut“ stellen die Johannishofstiftung Hildesheim und der Sozialfonds Hildesheim zum Schulstart in die erste Klasse begrenzt Mittel für bedürftige Familien zur Verfügung. Diese werden über AWO, Caritas und Diakonie ausgezahlt.
Wenn der Kauf von Schulmaterial belegt werden kann, können maximal 100 € pro Kind erstattet werden. Familien aus Stadt und Landkreis Hildesheim können sich an eine Beratungsstelle des Diakonischen Werkes wenden in Hildesheim, Alfeld, Elze, Bockenem oder Sarstedt.
Vorzulegende Nachweise:
1. Einkommensnachweis (Leistungsbescheid ALG II, Grundsicherung, AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag, sonstige Nachweise über geringes Einkommen)
2. Schulbescheinigung des Kindes
3. Belege über verauslagte Ausgaben (Kassenbon, Quittungen)
In der Beratungsstelle Hildesheim, Klosterstr. 6 erfolgt die Auszahlung der Schulstarterhilfe noch bis zum 18. Juli 2019 in der Sprechstunde der Sozialberatung:
Dienstag 15.00 bis 16.30 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 10.30 Uhr
Diakonisches Werk Hildesheim, Tel. 05121 / 1675-0,
Mail: DW.Hildesheim@evlka.de