„Es folgt die Kurzandacht der Tonkirche – in dieser Woche gestaltet von Mitarbeitenden des Diakonischen Werks. Es sprechen heute Diakoniepastor Ralph-Ruprecht Bartels und Thomas Klepin von der Schuldnerberatung im Diakonischen Werk.
5. Buch Mose 15,1-2: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. So aber soll's zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll's ihm erlassen und soll's nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein Erlaßjahr ausgerufen dem HERRN.
Ralph-R. Bartels (RRB): So steht es im 5. Buch Mose im 15. Kapitel. Alle 7 Jahre sollen die Schulden erlassen werden. Begründet wird das damit, dass Gott es war der dem Volk Israel das Land gegeben hat, darin sie leben. Und Gott will, dass es keine Amen gibt in seinem Volk.
Herr Klepin, Sie arbeiten als Schuldnerberater beim Diakonischen Werk – wäre so ein Erlassjahr auch eine gute Sache in unserem Land und Volk?
Thomas Klepin (TK): Ja, das haben wir in der Form des Insolvenzverfahrens. Die sieben Jahre spiegelten sich am Anfang auch in der Insolvenzordung wieder. Heute haben wir eine maximale Laufzeit von 6 Jahren.
M. E. ist diese Laufzeit in der heutigen schnelllebigen Zeit zu lang. Hier wäre eine überschaubare Zeit von 3 Jahren wünschenswert.
RRB: Wenn ich das recht sehe, dann gibt es also auch in unserer Gesellschaft den Gedanken und die Praxis, dass Schulden erlassen werden. Aber wieso sollte man das tun? In der Bibel wird das damit begründet, dass es Gottes guter Wille für den Menschen ist. Mit dieser Begründung kommen wir aber in unserem Staat nicht weit. Gibt es also dafür noch eine andere Begründung, warum Menschen ihre Schulden nicht zurückzahlen müssen?
TK: Ja. Durch diese Regelung wollte der Gesetzgeber ein weiteres Abrutschen der Schuldner in die Schattenwirtschaft verhindern.
Ihnen soll die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neustarts gegeben werden. Dies bedeutet in der Regel auch eine Stabilisierung der Familie und den Betroffenen.
RRB: Und wie können Sie in der Schuldnerberatung konkret den Menschen helfen, die finanzielle Notlagen geraten sind?
TK: Wir erfassen erst einmal die aktuelle Situation. Dann wird die Einnahmen- und Ausgabenseite beleuchtet. Hier können evtl. Änderungen und Verbesserungen vorgenommen werden. Die familiäre und persönliche Situation bleibt dabei im Blickfeld.
RRB: Das heißt, Menschen kommen zu Ihnen, die oftmals verzweifelt und am Ende ihrer Möglichkeiten sind. Und Sie helfen ihnen, so etwas wie ein Erlassjahr zu bekommen.
Denn eines gilt damals vor über 2000 Jahren wie heute: Gott will dass Menschen aus der Armut herausfinden.